Schimmelpilzschäden

Schimmelpilzwachstum in Wohnräumen stellt ein hygienisches Problem dar, das aus Vorsorgegründen nicht toleriert werden kann. Bei nachweislichem Schimmelpilzwachstum müssen fachgerechte Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung von Schimmelpilz durchgeführt werden. Eine Beseitigung von Schimmelpilzbefall hat aber nur dann Sinn, wenn zuvor die Ursachen geklärt werden. Ohne Klärung und Behebung der Ursachen, die zum Wachstum geführt haben, ist ein neuer Befall vorprogrammiert.

Modernisierungsmaßnahmen, Leitungshavarien, falsche Bauausführungen, nicht angepaßtes Nutzungsverhalten, läßt die Zahl der befallenen Objekte steigen. Gesundheitliche Beeinträchtigungen von Atemwegserkrankungen, Allergien über Mykosen bei speziellen Risikogruppen und auch Mykotoxikosen, sind heute keine Seltenheit mehr und werden immer mehr Gegenstand der wissenschaftlichen und der öffentlichen Diskussion.

Neben der Beseitigung der Schäden und Trocknung wird immer stärker von Mietern, Vermietern, Versicherungen und Eigentümer, ein Nachweis über einen hygienisch unbedenklichen Zustand der sanierten Räume gefordert. Über Weg und Sanierungsziel gibt es in Deutschland noch immer stark voneinander abweichende Vorstellungen und Durchführungen. Mit Einführung und in Kraft treten der Biostoffverordnung sind erstmals Randbedingungen zum Schutz und Vermeidung gesundheitlicher Risiken für Nutzer und Sanierer gesetzt worden. Im Sommer 2005 hat das Umweltbundesamt einen "Schimmelpilzsanierungsleitfaden" herausgegeben. Daraus entwickelte sich eine Abfolge von Begutachtungs- und Sanierungsschritten, die bei wirtschaftlich vertretbaren Kosten einen hygienisch einwandfreien Zustand nach der Sanierung gewährleisten und einen Wiederbefall verhindern.

Nach diesen Vorgaben wird in der Bundesrepublik seit über 6 Jahren saniert. In anderen Ländern wurde auf die gleiche Weise begonnen, mit Schimmelpilzbefall umzugehen und ist inzwischen, z. B. in den USA im ACGIH (vergleichbar mit dem Gewerbeaufsichtsamt) gesetzlich, festgelegt worden.

Die grundlegenden Schritte der Sanierung sind:

  • Erfassung der Belastungssituation in Wohnräumen, primär über die Ermittlung des Feuchtezustandes, sekundär über Luftkeimmessungen und Anzucht von Pilzen aus Materialproben auf entsprechende Nährböden
  • Abschottung des belasteten Bereiches gegen die Umgebung (Schwarz/Weiß-Bereiche)
  • Entfernung des belasteten Materials unter Staubschutz
  • Desinfektion, um eventuell verbliebenes Mycel abzutöten
  • Wiederaufbau mit mineralischem Putz, Wasserglas- oder Kalkfarbe, um durch den hohen pH-Wert eine lebensfeindliche Umgebung für Schimmelpilze zu schaffen
  • Überprüfung des Sanierungserfolges durch Luftkeimmessungen

Das hier verkürzt vorgestellte Verfahren hat sich seit mehr als 6 Jahren Praxis bewährt. Es ist eine Wahl aus altbekannten Verfahren, die jedoch in ihrer Kombination und Abfolge die Herstellung dessen ermöglichen, was wir als „hygienisch einwandfreien Zustand“ bezeichnen. Der hygienisch einwandfreie Zustand bedeutet, die Entfernung und dauerhafte Verhinderung der Ansiedlung von Organismen, die auf den Menschen toxisch oder allergen wirken.

Der Arbeitsschutz ergibt sich aus zahlreichen Regelwerken wie die Technische Regeln von Gefahrstoffen (TRGS), Technische Regeln für gefährliche Arbeitsstoffe (TRgA), Berufsgenossenschaftliche Informationen und Grundsätze für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (BGI), Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR) etc. Aber auch auf Länderebene wurden Regeln geschaffen wie zum Beispiel vom Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) (eine vollständige Aufstellung können Sie bei uns anfordern, bitte benutzen Sie das Kontaktformular).

Die Erfassung der Belastungssituation und die Probenahme sollte grundsätzlich von einem Fachmann mit entsprechender Qualifikation (zum Beispiel vom BSS - Bundesverband Schimmelpilzsanierung), besser noch von einem Sachverständigen für Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden vorgenommen werden. Die Messung der Raumluft ist zwar mittlerweile in der VDI 4300 (Blatt 10) vorgegeben, aber die Erfahrung zeigt, daß bei der Probenahme leider immer wieder verheerende Fehler gemacht werden und es somit zu erheblichen Fehleinschätzung in der Belastungssituation und der damit verbundene Sanierungsempfehlung kommt. Von sogenannten "Schnelltest", die für kleines Geld im Internet angeboten werden, raten wir ab. Mehre Versuchsreihen haben gezeigt, daß diese Test wenig oder keine Aussagekraft haben und wenn überhaupt einen Hinweis auf eine mögliche Quelle geben können.

 

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